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Lieferantenbedingungen

Letzte Aktualisierung: 20. Januar 2026

Allgemeine Lieferantenbedingungen – LOCATOL

Plattform für Verwaltung und Buchungs-Engine von Mietfahrzeugen.

1. Identifikation der Parteien

Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen:

LOCATOL, einer Technologieplattform, die Verwaltungs- und Buchungs-Engine-Dienste für Selbstfahrer-Mietfahrzeuge anbietet, nachfolgend "LOCATOL" genannt,

UND

dem Betreiber eines Selbstfahrer-Autovermietungsgeschäfts, unabhängig davon, ob es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt, die ordnungsgemäß registriert ist, nachfolgend als "Lieferant" oder "Agentur" bezeichnet.

LOCATOL und der Lieferant werden nachfolgend gemeinsam als die "Parteien" bezeichnet.

2. Zweck der Vereinbarung

Zweck dieser Vereinbarung ist es, die Bedingungen festzulegen, unter denen:

  • LOCATOL dem Lieferanten transparent bereitstellt:
    • eine SaaS-Anwendung für Flotten-, Reservierungs- und Betriebsmanagement,
    • sowie eine Online-Buchungs-Engine zur Vermarktung der Fahrzeuge.
  • und der Lieferant LOCATOL autorisiert,
    • seine Fahrzeuge zu veröffentlichen, zu verkaufen und zu vermarkten,
    • Kundenanzahlungen einzuziehen,
    • und seine Flotte mit der LOCATOL-Plattform zu verbinden.

LOCATOL ist weder Eigentümer noch Betreiber oder Vermieter der Fahrzeuge. Der Mietvertrag wird direkt zwischen dem Lieferanten und dem Endkunden abgeschlossen.

3. Beschreibung der LOCATOL-Dienstleistungen

3.1 Management-Anwendung (SaaS)

LOCATOL stellt dem Lieferanten eine vollständige Infrastruktur zur Verfügung, die Folgendes umfasst:

  • Verwaltung von Fahrzeugen, Dokumenten, Versicherungen, technischen Prüfungen und Wartung,
  • Verwaltung von Reservierungen, Zahlungen, Kautionen, Bußgeldern und Kunden,
  • Echtzeit-Planung,
  • Statistiken, Dashboards, Rechnungsstellung,
  • Verwaltung von Benutzern und Zugriffsrechten.

3.2 Buchungs-Engine

  • Veröffentlichung der Fahrzeuge des Lieferanten auf der LOCATOL-Plattform,
  • eine Echtzeit-Verfügbarkeits-Engine,
  • automatisierte Buchungs-, Zahlungs- und Bestätigungsprozesse.

4. SaaS-Abonnement

Der Zugang zur LOCATOL-Plattform wird wie folgt abgerechnet:

0,10 EUR (zzgl. Steuern) pro Tag und pro aktivem Fahrzeug.

Die Abrechnung erfolgt im Voraus für die folgenden Zeiträume:

  • quartalsweise,
  • halbjährlich,
  • oder jährlich.

Jedes in LOCATOL als aktiv deklarierte Fahrzeug gilt als abrechnungsfähig.

5. Buchungs-Engine – Provision

Wenn ein Kunde über LOCATOL bucht:

  • werden 10 % des Gesamtbetrags der Reservierung online von LOCATOL eingezogen,
  • dieser Betrag stellt die LOCATOL-Provision sowie eine Kundenanzahlung dar,
  • der Restbetrag wird bei Fahrzeugübergabe direkt an den Lieferanten gezahlt.

Diese Provision vergütet:

  • Kundengewinnung,
  • Technologie,
  • sichere Zahlung,
  • Risikomanagement,
  • und kommerzielle Distribution.

6. Pflichten des Lieferanten

Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung der folgenden Pflichten:

6.1 Rechtmäßigkeit

  • Einhaltung der lokalen Gesetzgebung,
  • Besitz aller erforderlichen Betriebsgenehmigungen,
  • Aufrechterhaltung von Versicherungen, Lizenzen und Dokumenten.

6.2 Richtigkeit der Daten

Der Lieferant ist allein verantwortlich für:

  • die Verfügbarkeit der Fahrzeuge,
  • Dokumente,
  • Preise und Tarife,
  • Optionen,
  • und die kommunizierten Bedingungen.

LOCATOL stützt sich ausschließlich auf die vom Lieferanten bereitgestellten Daten.

6.3 Planung

Der Lieferant muss:

  • alle Reservierungen erfassen, einschließlich solcher außerhalb von LOCATOL,
  • eine stets aktuelle Planung sicherstellen.

Jeglicher Verfügbarkeitskonflikt liegt vollständig in der Verantwortung des Lieferanten.

6.4 Preisparität

Die an LOCATOL übermittelten Preise müssen sein:

niedriger oder gleich den öffentlichen Preisen des Lieferanten (Website, Agentur, OTAs usw.).

6.5 Erfüllung der Reservierungen

Der Lieferant verpflichtet sich, alle über LOCATOL bestätigten Reservierungen einzuhalten.

7. Suspendierung und Kündigung

LOCATOL kann den Zugang des Lieferanten in folgenden Fällen aussetzen oder kündigen:

  • falsche Angaben,
  • wiederholte Nichtverfügbarkeit,
  • Nichtzahlung,
  • mangelhafte Servicequalität,
  • schwerwiegende Kundenbeschwerde.

In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Entschädigung für den Lieferanten.

Nichtzahlung führt zu:

  • automatischer Aussetzung der Online-Sichtbarkeit,
  • und Deaktivierung des Extranets bis zur Regularisierung.

8. Haftung

LOCATOL ist keine Vertragspartei des Mietvertrags.

Der Lieferant ist allein verantwortlich für:

  • das Fahrzeug,
  • den Kunden,
  • Unfälle,
  • Streitigkeiten,
  • Versicherungen,
  • Verkehrsverstöße,
  • und die Servicequalität.

9. Eigentum an Daten

  • Der Lieferant bleibt Eigentümer seiner Geschäftsdaten.
  • LOCATOL bleibt Eigentümer der Plattform, der Algorithmen, der Buchungs-Engine und der Schnittstellen.

10. Vertraulichkeit

Alle ausgetauschten Informationen sind streng vertraulich und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht offengelegt werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

11. Annahme

Registrierung, Nutzung oder Unterzeichnung gelten als vollständige Annahme der vorliegenden Lieferantenbedingungen.